Aufgaben & Funktion
Aufgabenfelder des Pfarrkirchenrates
Der Pfarrkirchenrat ist in der Pfarre für die kirchliche Vermögensverwaltung und die Bauangelegenheiten zuständig.
- Vermögensverwaltung der Pfarre und der Pfarrkirche
- Aufgaben des pfarrlichen Wirtschaftsrates für die Pfarrpfründe
- Begründung und Lösung von Verträgen
- Verwaltung der Friedhöfe
Die Funktionsperiode der pfarrlichen Räte dauert fünf Jahre.
Der Pfarrkirchenrat besteht aus dem Vorsitzenden (der für die Pfarre zuständige
Priester) und mindestens 4, höchstens 10 Pfarrangehörige.
Anlässlich der konstituierenden Sitzung des Pfarrgemeinderates hat dieser also mindestens zwei Personen von den Mitgliedern des Pfarrgemeinderates in den Pfarrkirchenrat zu entsenden.
Erzdechant Pfarrer
Mag. Johann Grülnberger
Alois EDER
Anton FISCHL
Leopold HAUBENBERGER
Christian KÄFERBÖCK
Gottfried SCHARTMÜLLER
Samuel WURZER
Bevorstehende Termine
Evangelium Tag für Tag
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