Die Taufe ist nicht nur das erste Sakrament, das einem Kind gespendet wird, sondern gleichsam „Zugangstor“ zu den übrigen Sakramenten der Kirche.

Das Wort „Taufe“ kommt vom Eintauchen – „getauft im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes“. Gespendet wird die Taufe durch Eintauchen in Wasser oder durch Übergießen mit Wasser. Der Taufe selbst geht ein Taufgespräch mit dem zuständigen Pfarrer voraus. In diesem Gespräch informiert der Pfarrer über die Bedeutung und Voraussetzungen für die Taufe. Idealerweise sind die Taufpaten bei diesem Gespräch anwesend. Beim Taufgespräch wird darüber hinaus der Ablauf der Taufe besprochen. Die Anmeldung zur Taufe geschieht für gewöhnlich in der Wohnpfarre.

In den meisten Pfarren wird geraten ca. 4-6 Wochen vor dem geplanten Termin mit der Pfarre Kontakt aufzunehmen. Um die genauen Anforderungen zu erfahren wenden sie sich direkt an die Pfarre.

Allgemein bedarf es folgender Dokumente bei der Anmeldung zur Taufe:

  • Geburtsurkunde des Täuflings
  • Meldezettel des Täuflings
  • Taufschein der Eltern
  • Heiratsurkunde und Trauungsschein der Eltern (falls verheiratet)

Wenn die Taufe nicht in der Wohnpfarre (Wohnsitz des Täuflings) vorgenommen wird, ist eine schriftliche Einverständniserklärung von der Wohnpfarre einzuholen.

Wer kann Pate, Patin sein?

Wer das Patenamt übernimmt,

  • muss getauft und gefirmt sein und die Eucharistie empfangen haben
  • darf nicht aus der katholischen Kirche ausgetreten sein
  • soll das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • soll ein Leben führen, das dem Glauben entspricht, und die christlichen Erziehung des Patenkindes unterstützen.

Angehörige einer orthodoxen Kirche dürfen das Patenamt übernehmen – zusammen mit einem/einer katholischen Paten/Patin.
Angehörige einer evangelischen Gemeinschaft dürfen Taufzeugen sein – zusammen mit einem/einer katholischen Paten/Patin.
Wenn zwei Personen das Patenamt übernehmen, dann sollten es eine Patin und ein Pate sein.

Ablauf der Taufe

Empfang der Eltern und des Täuflings – vor der Kirche
Der Priester / Diakon empfängt die Eltern mit dem Kind und die Paten und begrüßt sie im Namen der Kirchengemeinde – gewöhnlich beim Eingang der Kirche. Die Eltern stellen ihr Kind mit Namen vor und bitten um die Taufe. Sie erklären sich bereit, das Kind im Glauben und Lieben zu begleiten. Das Kind wird von den Eltern in die Kirche getragen. Gemeinsam ziehen alle in die Kirche ein. Das Kind wird durch die Taufe Teil der Gemeinschaft der Getauften. Die gesamte Tauffeier kann durch Lieder und gemeinsames Beten und Antworten eine wahre Feier des Glaubens werden.

Wortgottesfeier
Lesung aus der Bibel, dem Wort Gottes an uns: durch die Verkündigung und Auslegung von Gottes Wort soll der Glaube der Eltern und der Gemeinde gestärkt werden.

Kreuzzeichen als Segenszeichen für das Kind
Der Priester / Diakon und die Eltern (und die Paten, Geschwister, Kinder, Gemeindemitglieder) bezeichnen das Kind mit dem Kreuzzeichen. Sie segnen das Kind.

Anrufung der Heiligen und Gebete
Durch die Taufe wird das Kind in die Gemeinschaft der Heiligen aufgenommen. Paulus nennt alle, die zu Gott gehören und von Gott so geheiligt sind, „Heilige“. Diese Gemeinschaft reicht über den Tod hinaus. Die Heiligen im Himmel, vor allem die Namenspatrone, werden angerufen; wir vertrauen auf ihre Fürbitten für den Täufling.

Taufwasserweihe 
Gott hat das Wasser geschaffen. Es ist Zeichen für Leben und Reinigung. Deshalb lobt die Gemeinde den Schöpfergott und ruft seinen Segen auf das Wasser herab. In der Taufe will Gott die Fülle des Lebens zusagen – ein Leben, das nicht mehr „totzukriegen“ ist. Dieses Leben Gottes, das ewige Leben ist stärker als Sünde und Tod.

Absage an das Böse und Bekenntnis des Glaubens
Das Kleinkind kann noch keine Glaubensaussage und keine Entscheidung treffen. Die Eltern, die um die Taufe bitten, und die Paten bekennen ihren Glauben und übernehmen es, das Kind in diese Lebensweise einer Christin / eines Christen hineinzuführen. Daher erklären die Eltern, Paten und die anwesenden Gläubigen, dass sie dem Bösen widerstehen wollen („Ich / wir widersagen!“) und bekennen, dass sie ihr Leben auf den dreieinigen Gott bauen wollen („Ich / wir glaube/n!“ – Gebet des Glaubensbekenntnisses / Credo)

Spendung der Taufe
Ursprünglich tauchten die Täuflinge in einem Wasserbecken dreimal unter. Heute gießt der Priester / Diakon dreimal Wasser über den Kopf.

Dazu spricht er das Taufwort:

N. (Vornamen), ICH TAUFE DICH
IM NAMEN DES VATERS (+),
UND
DES SOHNES (+)
UND
DES HEILIGEN GEISTES (+).

Getauft = eingetaucht: von Gott geliebt, als sein Kind angenommen, mit starkem, ewigen Leben beschenkt. Einem liebenden, treuen Gott im Leben anvertraut – für immer, unwiderruflich!

Salbung mit Chrisam
Salben, um zu stärken, gesund zu erhalten. Früher wurde für wichtige Ämter „gesalbt“ wie Priester, Profeten, Könige. Auch Jesus war ein Gesalbter, griech.: Christos.

Das weiße Taufkleid
Nach dem Untertauchen im Wasser wurde ein neues, weißes Kleid angelegt. Dieses soll ein Zeichen der Reinheit, des Lebens, der Unschuld und der Freude sein.

Die Taufkerze
Wie in der Osterfeier eine Kerze entzündet wird, als Symbol für den auferstandenen Jesus Christus, so erhält jetzt der Täufling – beziehungsweise der Pate – eine Kerze überreicht. Nach Möglichkeit wird sie jeweils an der Osterkerze entzündet. Das Licht des Auferstandenen möge im Leben des Kindes leuchten.

Abschluss der Tauffeier
Wenn die Taufspendung beim Taufbecken erfolgte, zieht die Taufgemeinde zum Altar. Hier werden die Neugetauften einmal in der Kraft der Taufe an der Feier der Eucharistie, am Herrenmahl teilnehmen. Gemeinsam beten alle – mit dem Kind und für das Kind – das Gebet des Jesu „Vater unser“. Zum Abschluss segnet der Priester / Diakon die Eltern und die Paten; gestärkt mit Gottes Segen sollen sie für das neugetaufte Kind zum Segen werden.

Mit dem Entschluss zur Taufe verpflichten sich die Eltern oder Erziehungsberechtigten sich zum katholischen Glauben zu bekennen und dem getauften Kind eine christliche Erziehung angedeihen zu lassen. Die Taufe ist nicht nur das erste Sakrament, das einem Kind gespendet wird, sondern gleichsam „Zugangstor“ zu den übrigen Sakramenten der Kirche. Das Bekenntnis zum Glauben an den dreieinigen Gott und der Empfang der Taufe sind das Fundament, auf dem das persönliche christliche Leben und das Leben der Kirche als Gemeinschaft weiterbauen.

Im Falle eines erwachsenen Menschen erfolgt die Vorbereitung zum Christsein, die als „Katechumenat“ bezeichnet wird, in Begleitung eines erfahrenen Seelsorgers und sollte möglichst zusammen mit anderen in einer Gruppe gegangen werden. In der Regel dauert die Vorbereitungszeit von Erwachsenen mehrere Monate bis ein Jahr. Dies deshalb, da ausreichend Raum für eine reifliche Entscheidung und einen persönlichen Wachstumsprozess sein soll. Nach mehreren Phasen des Katechumenats geschieht Ihre persönliche Initiation – die Aufnahme in die Gemeinschaft der Kirche durch die Sakramente der Taufe, der Eucharistie und der Firmung – für gewöhnlich in der Osternacht.

Sie möchten Tauf- bzw. Firmpate/in werden?

Glaube ist eine konkrete Erfahrung der Gemeinschaft mit Gott und den Menschen. Damit ein Mensch seinen persönlichen Glauben leben und wichtige Grundlagen dafür erlernen kann, braucht er/sie Vorbilder und WeggefährtInnen. Diese Rolle übernehmen Sie mit der Aufgabe als Tauf- bzw. FirmpatIn: Sie werden Ihrem Patenkind zum Vorbild im Glauben und zu einer/m WeggefährtIn in den konkreten Situationen des Lebens.

Um das Patenamt übernehmen zu können, ist es notwendig, dass Sie selbst aus dem Glauben an Jesus Christus leben und in der Gemeinschaft der Kirche stehen:

Voraussetzungen sind, dass Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben, selbst katholisch sind und voll in die Gemeinschaft der Kirche eingegliedert, das heißt getauft, gefirmt und falls verheiratet auch kirchlich verheiratet sind. Sie sollen aktiv an der Entwicklung des Glaubenslebens des Ihnen anvertrauten Menschen mitwirken und können daher nicht aus der Kirche ausgetreten (oder ausgeschlossen) sein. Wo es möglich ist, erscheint es außerdem sinnvoll, dass der/die TaufpatIn ebenfalls die Rolle der/des FirmpatIn übernimmt.

Im Sakrament der Ehe schließen zwei Liebende durch ausdrücklichen Konsens einen lebenslangen Bund, der die gegenseitige Stütze, gegenseitige Vervollkommnung und die Zeugung und Erziehung von Nachkommen zum Ziel hat.

Im Sakrament der Ehe wird gefeiert, dass Gottes Treue in der Liebe zweier Menschen sichtbar wird.

Anders als in der katholischen Kirche, hat die Ehe in der evangelischen Kirche keinen sakramentalen Charakter.

Unentbehrliche Elemente für das Ehe-Sakrament

  • Mann und Frau sagen aus eigener Entscheidung und freiem Willen ihr JA zueinander.
  • Beide sind fest entschlossen, treu zu sein, „bis der Tod uns scheidet“.
  • Beide sind grundsätzlich für Kinder offen.

Entscheiden sich einer oder beide Ehepartner bewusst gegen eines oder mehrere dieser Charakteristika, ist die Ehe nicht sakramentfähig.

Um eine katholische Ehe schließen zu können, muss grundsätzlich wenigstens einer der Ehepartner römisch-katholisch sein. Darüber hinaus darf keiner der beiden zuvor eine gültige Ehe eingegangen sein.

Falls Sie sich dazu entschließen, katholisch zu heiraten, sollten Sie rechtzeitig mit dem Pfarrer ihrer Wohngemeinde Kontakt aufnehmen, um die nötigen Vorbereitungen treffen zu können. Weiters sollten Sie bedenken, dass hierzu auch ein sogenannter „Ehevorbereitungskurs“ zählt.

Die Trauung

Durch den Empfang des Bußsakraments werden die Eheleute auf die Trauung vorbereitet. Obgleich es die Ehepartner sind, die sich das Ehesakrament gegenseitig spenden, hat die Kirche zur Gültigkeit festgelegt, dass es – abgesehen von Notsituationen – eines Priesters oder Diakons bedarf, der die Ehe schließt, da eine Sakramentenspendung grundsätzlich immer ein Handeln der gesamten Kirche ist und nie etwas rein Privates darstellt.

Das Eheversprechen

„N., vor Gottes Angesicht nehme ich dich an als meinen Mann/meine Frau.
ich verspreche dir die Treue in guten und bösen Tagen,
in Gesundheit und Krankheit, bis der Tod uns scheidet.
Ich will dich lieben, achten und ehren alle Tage meines Lebens.

Trage diesen Ring als Zeichen unserer Liebe und Treue.
Im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes.“

Wir möchten kirchlich Heiraten

Sie möchten einander das Sakrament der Ehe spenden, um Ihren gemeinsamen Weg vor Gott zu gehen und Ihre Liebe Gottes Treue anzuvertrauen.

Zur Spendung des Sakramentes der Ehe benötigen Sie einen Traupriester, der der Feier vorsteht, sowie zwei Trauzeugen. Hierfür können Sie sich an eine der Ihnen zugehörigen Wohnpfarren inklusive Zweitwohnsitze wenden.

Sollten Sie in einer anderen Pfarre oder Kirche heiraten wollen, muss der Pfarrer der Heimatgemeinde der Braut eine sogenannte Überweisung ausstellen. Sollten sie einen anderen Traupriester wünschen, muss wiederum der Pfarrer der Braut eine Bevollmächtigung für den gewünschten Priester ausstellen.

Konkret: Die Anmeldung zur kirchlichen Trauung sollte möglichst frühzeitig geschehen. Nehmen sie mindestens drei Monate vor dem geplanten Termin Kontakt mit der Pfarre der Braut auf und bringen Sie jedenfalls folgende Dokumente zur Anmeldung mit:

  • Taufschein der Brautleute (wird von der Pfarre ausgestellt, in der man getauft wurde)
  • Geburtsurkunde der Brautleute
  • Meldezettel
  • Lichtbildausweis (oder Staatsbürgerschaftsnachweis) der Brautleute.

Um wichtigen Fragen nach dem gemeinsamen Lebensweg und dem Stellenwert des gemeinsamen Glaubens Raum zu geben, müssen Paare vor der Eheschließung in der katholische Kirche ein Ehevorbereitungsseminar besuchen. In Ihrer Pfarre bzw. auf Websites von Bildungshäusern finden Sie konkrete Angebote.

Die Firmung ist im Übrigen keine notwendige Vorraussetzung, um kirchlich heiraten zu können. Da sie aber die Aufnahme in die katholische Kirche – nach der Taufe und der Eurcharistie – vervollständigt, kann es eine lohnende Entscheidung sein, vor der Eheschließung das Sakrament der Firmung zu empfangen: Für jene, die bereits als Kleinkind getauft wurden und im Volksschulalter die Erstkommunion gefeiert haben, ist die Firmung eine (erste) reife, persönliche Entscheidung für ein Leben als ChristIn.

Krankheit, Leid und Belastungen sind Teil jedes menschlichen Lebens und Ausdruck unserer Geschöpflichkeit und Sterblichkeit. Diese Erfahrungen deutet die Kirche im Licht des Glaubens.

Ihren biblischen Ursprung hat die Krankensalbung im Jakobusbrief:

„Ist einer von euch krank? Dann rufe er die Ältesten [Priester] der Gemeinde zu sich; sie sollen Gebete über ihn sprechen und ihn im Namen des Herrn mit Öl salben. Das gläubige Gebet wird den Kranken retten und der Herr wird ihn aufrichten; wenn er Sünden begangen hat, werden sie ihm vergeben.“ (Jak 5,14-15)

Das Sakrament der Krankensalbung kann jedem/r Gläubigen gespendet werden, der/die aufgrund von Krankheit, Unfall oder Altersschwäche in Gefahr gerät. Damit hat die Krankensalbung nichts mehr mit der sogenannten „Letzten Ölung“ zu tun, die lange Zeit als letzte Stärkung ausschließlich im Angesicht des Todes verstanden wurde.

Die Feier

Der Priester salbt Stirn und Hände des Kranken mit heiligem Öl. Dabei spricht er folgende Worte:

„Durch diese heilige Salbung helfe dir der Herr in seinem reichen Erbarmen; er stehe dir bei in der Kraft des Heiligen Geistes: Der Herr, der dich von deinen Sünden befreit, rette dich, in seiner Gnade richte er dich auf. Amen.“

In vielen Pfarren werden zusätzlich sogenannte Krankenfeste veranstaltet, bei denen Kranke dieses Sakrament empfangen können. In Krankenhäusern gibt es meist Spitalseelsorger, die den PatientInnen das Sakrament vor Ort spenden können – fragen Sie in diesem Fall das Pflegepersonal nach der zuständigen Kontaktperson.

Firmung – abgeleitet vom lateinischen Begriff confirmatio – bedeutet Stärkung bzw. Bekräftigung und ist eines der sieben Sakramente in der katholischen Kirche.

Mit dem Empfang des Sakraments der Firmung ist die Initiation vollständig: der Mensch ist ganz in die Gemeinschaft mit Jesus Christus in der katholischen Kirche aufgenommen.

Für viele Menschen, die bereits als Kleinkind getauft wurden und im Volksschulalter die Erstkummunion gefeiert habe, ist die Firmung die erste reife, persönliche Entscheidung für ein christliches Leben. Deshalb spricht man beim Sakrament der Firmung auch vom „Erwachsenwerden im Glauben“.

In den orthodoxen Kirchen wird die Firmung unmittelbar nach der Taufe, also noch vor der Eucharistie, gespendet. Die Firmung direkt nach der Taufe ist in der katholischen Kirche lediglich bei erwachsenen Täuflingen üblich nach dem Vorbild der Urkirche, in der die Erwachsenentaufe zum Usus gehörte. Gläubige, die als Säuglinge getauft wurden, empfangen die Firmung bei „Erreichen des Vernunftgebrauchs“. Sie wird durch einen Bischof als Nachfolger der Apostel, der den Heiligen Geist herabruft, gespendet. Das Vorbild für die Feier der Firmung findet sich im Neuen Testament:

Als die Apostel in Jerusalem hörten, dass Samarien das Wort Gottes angenommen hatte, schickten sie Petrus und Johannes dorthin. Diese zogen hinab und beteten für sie, sie möchten den Heiligen Geist empfangen. Denn er war noch auf keinen von ihnen herabgekommen; sie waren nur auf den Namen Jesu, des Herrn, getauft. Dann legten sie ihnen die Hände auf, und sie empfingen den Heiligen Geist. (Apg 8,14-17)

In Österreich können Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr das Sakrament der Firmung empfangen. Die Dauer der Vorbereitungszeit ist von Pfarre zu Pfarre verschieden und beginnt meist im Herbst. Die Firmung wird in der Regel zwischen Ostern und Pfingsten des darauffolgenden Jahres gespendet. Bitte nehmen Sie rechtzeitig Kontakt zur Pfarrkanzlei Ihrer Heimatpfarre auf, um die konkrete Vorgehensweise vor Ort zu erfragen und sich anzumelden.

Erwachsene, die sich firmen lassen wollen, wenden sich bitte an einen katholischen Seelsorger. In der Regel wird das der Pfarrer ihrer Heimatgemeinde sein, es können aber auch ein Diakon oder andere pastorale MitarbeiterInnen Ihres Vertrauens sein. Die SeelsorgerInnen werden Sie auf Ihrem Weg der Vorbereitung auf das Sakrament der Firmung begleiten bzw. Sie an eine Vorbereitungsgruppe verweisen.

Die Feier

Üblicherweise wird die Firmung von einem Bischof – als Nachfolger der Apostel – gespendet. Wo dies nicht möglich ist, kann die Firmung auch von einem Priester gespendet werden, allerdings bedarf es hierzu einer gesonderten Beauftragung durch den Diözesanbischof. In den Ostkirchen ist durch die Kopplung von Taufe und Firmung jeder Priester bevollmächtigt das Sakrament der Firmung zu spenden.

Die Firmung selbst wird in Regel im Rahmen einer Heiligen Messe gespendet. Nach einem Eröffnungsgeben und der Erneuerungen des Taufversprechens, breitet der Bischof – oder sein Vertreter – die Hände über die Firmlinge aus und betet für die Herabkunft des Heiligen Geistes und die Vermittlung der Gaben des Heiligen Geistes. Danach legt er jedem Firmling einzeln die rechte Hand auf und zeichnet mit Chrisam, einem geweihten Salböl, ein Kreuz auf dessen/deren Stirn. Dazu spricht er: „N., sei besiegelt mit der Gabe Gottes, dem Heiligen Geist.“ Während der Firmung steht der/der Firmpate/in hinter dem Firmling und legt ihm/ihr die rechte Hand auf die Schulter als Zeichen der Begleitung und des Beistandes im Übergang zum vollen Christsein.

Sie möchten Tauf- bzw. Firmpate/in werden?

Glaube ist eine konkrete Erfahrung der Gemeinschaft mit Gott und den Menschen. Damit ein Mensch seinen persönlichen Glauben leben und wichtige Grundlagen dafür erlernen kann, braucht er/sie Vorbilder und WeggefährtInnen. Diese Rolle übernehmen Sie mit der Aufgabe als Tauf- bzw. FirmpatIn: Sie werden Ihrem Patenkind zum Vorbild im Glauben und zu einer/m WeggefährtIn in den konkreten Situationen des Lebens.

Um das Patenamt übernehmen zu können, ist es notwendig, dass Sie selbst aus dem Glauben an Jesus Christus leben und in der Gemeinschaft der Kirche stehen:

Voraussetzungen sind, dass Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben, selbst katholisch sind und voll in die Gemeinschaft der Kirche eingegliedert, das heißt getauft, gefirmt und falls verheiratet auch kirchlich verheiratet sind. Sie sollen aktiv an der Entwicklung des Glaubenslebens des Ihnen anvertrauten Menschen mitwirken und können daher nicht aus der Kirche ausgetreten (oder ausgeschlossen) sein. Wo es möglich ist, erscheint es außerdem sinnvoll, dass der/die TaufpatIn ebenfalls die Rolle der/des FirmpatIn übernimmt.

Was wir Menschen mit Gottes Hilfe tun können, lässt sich in fünf „b“ zusammenfassen:
besinnen – bereuen –bekennen – büßen (hier: bemühen um Wiedergutmachung) –bessern.

Menschen machen Fehler. Viele davon lassen sich leicht wieder gut machen, bei anderen machen wir die Erfahrung, dass sie die Beziehung zu anderen Menschen und zu Gott (zer)stören. Doch die katholische Kirche ist davon überzeugt, dass Gottes Liebe größer ist als unser Versagen.

Im Sakrament der Beichte spricht der Priester dem schuldig gewordenen Menschen die Verzeihung von Gott zu und macht sie/ihn frei, sich mit Gott und seinen Mitmenschen zu versöhnen. Das Gespräch mit dem Priester kann hilfreich sein, die eigenen Fehler ins Wort zu bringen und gemeinsam mit dem Gegenüber nach alternativen Handlungsmöglichkeiten zu suchen. Deshalb kann es auch lohnend sein, regelmäßig zu ein und demselben Beichtvater zur Beichte und Aussprache zu gehen. Eine weitere Möglichkeit, die nicht unbedingt mit dem Sakrament der Beichte verbunden sein muss, ist die Aussprache und geistliche Begleitung durch eine/n geistlichen BegleiterIn.

Ich suche eine/n geistliche/n BegleiterIn

Leben und Glauben geschieht in Gemeinschaft. Es kann Menschen hilfreich sein, Fragen und Herausforderungen entlang des Lebens- und Glaubensweges mit einem/r anderen ChristIn regelmäßig oder über einen bestimmten Zeitraum zu teilen. Geistliche Begleitung hilft, in der persönlichen Beziehung zu Gott zu wachsen und bietet Unterstützung auf dem Lebensweg. Alle Themen und Fragen, die damit zusammenhängen, können dabei zur Sprache kommen. Geistliche Begleitung ist nicht gleichzusetzen mit Glaubensunterweisung, Therapie und Supervision sowie nicht unbedingt ident mit dem Empfang des Sakraments der Beichte.

Welche Sünden muss ich beichten?

Alle Sünden, die einen belasten, dürfen bei der Beichte angesprochen werden. Eine Pflicht zur Beichte gibt es nach katholischer Ordnung aber nur für schwere Sünden. In der traditionellen katholischen Morallehre gilt eine Sünde (nur) dann als schwer, wenn sie

1. in einer wichtigen Sache gegen den Willen Gottes verstößt

2. bei klarer Erkenntnis erfolgt (der Täter weiß um die Schwere der Sünde)

3. mit voller Zustimmung geschieht.

Eine solche Sünde verletzt nicht nur die Liebe zu Gott in unserem Herzen, sondern zerstört sie. Darum wird sie auch „Todsünde“ genannt. Katholische Gläubige, die sich einer solchen Sünde bewusst sind, sollen auf die heilige Kommunion verzichten, bis sie im Sakrament der Buße von dieser Schuld „losgesprochen“ worden sind.

Die Beichte als Sakrament findet ihre Grundlegung im Neuen Testament:

„Jesus sagte noch einmal zu ihnen: Friede sei mit euch! Wie mich der Vater gesandt hat, so sende ich euch. Nachdem er das gesagt hatte, hauchte er sie an und sprach zu ihnen: Empfangt den Heiligen Geist! Wem ihr die Sünden vergebt, dem sind sie vergeben; wem ihr die Vergebung verweigert, dem ist sie verweigert.“ (Joh 20,21-23)

Da Sünde immer gegen Mitmenschen, Geschöpfe oder sich selbst verstößt, ist Beichte niemals nur Privatsache, denn durch Gottes Liebe zu all seinen Geschöpfen, sündigt der Mensch gleichsam gegen Gott selbst. Darum hat Vergebung und Versöhnung auch immer primär mit Gott zu tun, da der Mensch dies allein nicht bewerkstelligen kann. Es liegt zwar in der Verantwortung des Menschen immer nach Wiedergutmachung zu streben, aber allein Gott kann auch jenes heilen, was außerhalb der Verfügungsgewalt des Menschen steht. Gott ist es, der alles zum Guten wenden kann, selbst das Böse. Genau das ist es, was wir im Sakrament der Buße feiern.

Die Feier

Grundsätzlich ist jede/r KatholikIn dazu verpflichtet einmal jährlich seine/ihre schweren Sünden zu beichten (Can. 989 CIC). Entschließt man sich zur Beichte zu gehen, so betritt man den Beichtstuhl oder das Beichtzimmer und kann dann nach einem Segen des Priesters seine Sünden bekennen. Im Anschluss an das Bekenntnis gibt der Priester dem Pönitenten eine Aufgabe („Buße“). Dies kann eine gute Tat sein oder aber auch ein Gebet. In akuten Notsituationen kann auch eine gemeinschaftliche Feier der Versöhnung mit allgemeinem Bekenntnis und Generalabsolution erfolgen. Allerdings sollte ein Einzelbekenntnis – sofern möglich – so schnell als möglich nachgeholt werden.

Die Eucharistie ist das Kernstück des christlichen Glaubens und vergegenwärtigt die Lebenshingabe Jesu am Kreuz und seine Auferstehung.

Die Eucharistie – abgeleitet vom griechischen εὐχαριστέω eucharistéo „Danksagung“ – ist das Kernstück des christlichen Glaubens und vergegenwärtigt die Lebenshingabe Jesu am Kreuz und seine Auferstehung. Ihr Ursprung liegt im Abendmahl Jesu mit seinen Jüngern:

Während des Mahls nahm er das Brot und sprach den Lobpreis; dann brach er das Brot, reichte es ihnen und sagte: Nehmt, das ist mein Leib. Dann nahm er den Kelch, sprach das Dankgebet, reichte ihn den Jüngern und sie tranken alle daraus. Und er sagte zu ihnen: Das ist mein Blut, das Blut des Bundes, das für viele vergossen wird. (Mk 14,17-25)

Versammeln sich katholische Christen und Christinnen zur Heiligen Messe, ist Jesus als Gastgeber in ihrer Mitte zugegen, deshalb ist die Eucharistiefeier gleichsam „Herrenmahl“: die Gläubigen sind Gäste am Tisch Jesu. Neben der gottesdienstlichen Feier als Ganzer bezeichnet „Eucharistie(feier)“ auch speziell den zweiten Hauptteil der Messe. Als „Eucharistie“ werden auch die geweihten Gaben – Brot und Wein – Leib und Blut Christi – bezeichnet, die wir bei der Kommunion empfangen.

Aufbau der Messe

Die Messe hat vier Hauptteile:
  • Eröffnung
  • Wortgottesdienst
  • Eucharistiefeier
  • Entlassung (Sendung)

In der Feier der „Erstkommunion“ empfangen Gläubige erstmals Leib und Blut Jesu Christi in den Gestalten von Brot und Wein. Sie dienen als Zeichen der Liebe und Zuwendung Gottes zum Menschen. Kommunion kommt vom lateinischen communio(Gemeinschaft) und meint Gemeinschaft in Christus und durch Christus mit Gott und den Mitmenschen.

Die Heilige Messe ist Gemeinschaftsfeier, deshalb sind alle Gläubigen berufen, an der ihr teilzunehmen und bestimmte Teile zu gestalten oder einzelne Aufgaben und Ämter auszuführen (LektorIn, KantorIn, usw.), jedoch ist die Eucharistie immer Geschenk des Herrn und bedarf eines geweihten Amtsträgers, der ihre Leitung übernimmt und Repräsentant Jesu Christi ist. Das gemeinsame Feiern der Eucharistie, das Beten und Singen, der Friedensgruß und das Mahlhalten bauen die versammelte Gemeinde auf als einen Leib. In diesen Leib sind wir seit der Taufe eingegliedert.

Erstkommunion

Bei der Feier der Erstkommunion empfangen Getaufte zum ersten Mal den Leib und das Blut Christi in den Gestalten von Brot und Wein. Für Kinder ist es lediglich der Empfang des Leibes Christi in Gestalt von Brot. Die Feier der Erstkommunion ist ein wichtiges Ereignis im Leben eines Kindes, aber auch jenem der Angehörigen und der ganzen Kirchengemeinde. Jährlich empfangen in Österreich über 50.000 Kinder die Erstkommunion (Stand 2012: 52.968). Vorbereitet werden die Kinder auf die Feier der Erstkommunion durch sogenannte Tischeltern, ReligionslehrerInnen, den Eltern und etlichen anderen HelferInnen.